Gesellschaftspolitische Bildung

Kursdetails

Ansprechperson für den Umgang mit Rechtsextremismus

Die Fortbildung qualifiziert Sie, in Ihrer Organisation als Ansprechperson und Multiplikator*in zum Thema Rechtsextremismus zu wirken. Sie erhalten Wissen über Erscheinungsformen und Wirkungsweisen des aktuellen Rechtsextremismus. Die Fortbildung vermittelt praxisnahe Methoden, um individuelle und organisationsinterne Strategien im Umgang mit demokratiefeindlichen und rechtsextremen Äußerungen und Vorfällen zu entwickeln. Das vermittelte Wissen kann auf unterschiedliche Formen demokratiefeindlicher und diskriminierender Vorfälle angewendet und übertragen werden.

Inhalte:
Grundlagenwissen zu Rechtsextremismus und seinen Erscheinungsformen
Entwicklung und Anwendung von Handlungsstrategien im beruflichen Alltag
Argumentations- und Handlungstraining
Rechtliche Rahmenbedingungen im Kontext Arbeitswelt
Austausch und Vernetzung mit anderen Engagierten / Organisationen

Termine
26.01., 16.02., 17.03. und 14.04.2027, jeweils 9 -17 Uhr.

Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich im Schwerpunkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus:
zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs, Wohlfahrtsverbände, Vereine etc.)
Unternehmen
Verwaltung

Hinweis:
Ziel der Weiterbildung ist es, unterschiedliche Perspektiven aus der Arbeitswelt zusammenzubringen und einen offenen Austausch über berufliche Erfahrungen, Herausforderungen und Sichtweisen zu ermöglichen. Bei der Zusammensetzung der Gruppe wird daher auf vielfältige Arbeitsbereiche und berufliche Hintergründe geachtet.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld „Bemerkung“ folgende Informationen an:
Name Ihrer Organisation
1–2 Sätze zu Ihrer Motivation für die Teilnahme

Mit Ihrer Anmeldung bekunden Sie Ihr Interesse an der Weiterbildung; sie stellt noch keine verbindliche Platzreservierung dar.

Ob Sie einen Teilnahmeplatz erhalten, teilen wir Ihnen bis zum 20.11.2026 per E-Mail mit. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie zugleich die Informationen zur Anerkennung der Weiterbildung nach dem Landesbildungszeitgesetz (LBZG), sodass Sie anschließend Ihre*n Arbeitgeber*in informieren können.