Bildungsfreistellung

Was ist Bildungsfreistellung?
Bildungsfreistellung (oft auch Bildungsurlaub genannt) ist das Recht auf Freistellung von der Arbeit mit voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen und beruflichen Weiterbildung nach eigener Wahl.

Wer hat das Recht auf Bildungsfreistellung?
Alle in Rheinland-Pfalz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsfreistellung in einem Zeitraum von 2 Jahren (beginnend am 1. Januar eines ungeraden Jahres). Auszubildende dürfen sich 5 Tage pro Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildung freistellen lassen. Es gibt eine Wartefrist von 6 Monaten bei Beginn eines Ausbildungsverhältnisses bzw. bei der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses.

Was sind anerkannte Veranstaltungen?
Alle Seminare zur beruflichen und/oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz geprüft und anerkannt wurden. Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.

Wie kann ich Bildungsfreistellung bekommen?
Sie informieren sich bei einem Träger der Weiterbildung über das Angebot an Weiterbildungsseminaren, für die das Ministerium die Anerkennung ausgesprochen hat. Wenn Sie sich zu einem Seminar angemeldet haben, bekommen Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung für den Arbeitgeber. Damit beantragen Sie im Betrieb mindestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars die Bildungsfreistellung.

Wer bietet Bildungsfreistellungsseminare an?
ARBEIT & LEBEN, der DGB und seine Einzelgewerkschaften, die örtlichen Volkshochschulen und andere Einrichtungen der Weiterbildung (Bildungswerk der Kirchen, Universitäten, Industrie- und Handelskammern ...).

 

Hier hat der DGB nochmal die wichtigsten Informationen zusammengefasst.