Brandbrief „Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen!“

Als Teil eines breiten Bündnisses, koordiniert vom Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL) und Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS), fordern wir von Arbeit und Leben: „Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen vor Diskriminierung schützen!“

In einer Zeit, in der rechte Ideologien zunehmend Raum einnehmen, ist es von entscheidender Bedeutung, unsere demokratischen Werte zu verteidigen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den rechtlichen Normen der Bundesrepublik stehen. Hunderttausende Menschen in Deutschland setzen sich gegen Ausgrenzung ein und kämpfen für eine humane Asyl- und Migrationspolitik. Doch während wir gemeinsam für diese Werte kämpfen, dürfen wir nicht vergessen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen sind und bisher oft übersehen wurden.

Die aktuellen Gesetzesinitiativen, wie sie der Bundesrat am 2. Februar 2024 unter dem zynischen Namen "Für eine von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägte Asyl- und Migrationspolitik" billigte, sind nicht nur alarmierend, sondern auch rechtlich bedenklich. Sie stellen die tiefgreifendsten Gesetzesverschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik seit einem Jahrzehnt dar und verletzen schwerwiegend internationales Recht sowie das deutsche Grundgesetz.

Daher fordern wir mit vielen weiteren Verbänden rechtlichen Schutz vor Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen in der Migrationspolitik, die Achtung und den Schutz der unveräußerlichen und unantastbaren Menschenwürde - die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt - unabhängig vom Herkunftsland (Art. 1 GG). Das verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgebot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ist kein „Deutschenrecht", sondern ein Menschenrecht, das für alle uneingeschränkt gilt. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen endlich Eingang in die Asyl- und Migrationspolitik finden!

Diese Gesetzesänderungen umfassen unter anderem die Ausweitung des Leistungsausschlusses für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate, was zu einer eklatanten Unterversorgung und Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit, insbesondere von behinderten Menschen, führt. Darüber hinaus schließt das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts" behinderte Menschen und ihre pflegenden/assistierenden Angehörigen vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aus, was eine mittelbare Diskriminierung darstellt und gegen das Menschenwürde- und Gleichheitsgebot verstößt.

Es ist höchste Zeit, sicherzustellen, dass Gesetze im Einklang mit den Menschenrechten stehen und niemand aufgrund seiner Herkunft oder Behinderung benachteiligt wird. Wir fordern eine demokratische und partizipative Neugestaltung der aktuellen Gesetzgebung, die die unveräußerliche Menschenwürde und Gleichheit aller schützt.