ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Bildungsreisen und Seminare von ARBEIT & LEBEN RLP gGmbH auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB.

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit dem Eingang der Anmeldung bei ARBEIT & LEBEN, die nur über das Internetformular erfolgen kann, liegt ein verbindliches Vertragsangebot vor. Dies begründet noch keinen Anspruch auf einen Vertrag entsprechend den Buchungsangaben. Der Vertrag kommt durch die Zusendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung incl. Sicherungsschein durch ARBEIT & LEBEN zustande. Die Berücksichtigung für die Teilnahme erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldungen.

1.2 Die vorvertraglichen Informationspflichten werden mit der Ausschreibung und den Reiseinformationen erfüllt. Beide sind Bestandteile des Vertrags.

2. Teilnahmebeitrag

2.1 Den Teilnehmenden wird der Termin für die Zahlung des Teilnahmebeitrags mitgeteilt. In der Regel wird eine Anzahlung von max. 20% innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, die Restzahlung 30 Tage vor Seminarbeginn. Werden die Zahlungen nicht fristgemäß geleistet, kann ARBEIT & LEBEN nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Entschädigungen gemäß Pkt. 4.1 bzw. Pkt. 4.2 in Rechnung stellen.

2.2 Der Teilnahmebeitrag gilt, so nicht anders vereinbart, für die Unterbringung im Doppelzimmer pro Person. Für Einzelzimmer ist ein Aufpreis zu zahlen, der sich nach den Forderungen der Unterkunft richtet. Für Alleinreisende, die ein halbes Doppelzimmer buchen möchten, bemüht sich ARBEIT & LEBEN um die Belegung mit einer weiteren Person gleichen Geschlechts. Falls dies nicht möglich ist, wird der Einzelzimmer-Zuschlag fällig.

2.3 Nehmen Teilnehmende einzelne Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Reduzierung des Teilnahmebeitrags. Falls ARBEIT & LEBEN die Kosten von den Leistungsträgern erstattet bekommt, werden sie den Teilnehmenden zurück überwiesen.

2.4 Der Teilnahmebeitrag basiert auf den geltenden Tarifen und Wechselkursen zur Zeit der Ausschreibung. Kursänderungen und Preiserhöhungen, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren, können den Teilnahmebeitrag verändern. Eine Erhöhung bis 8% sind bis 20 Tage vor Seminarbeginn zulässig, wenn die Teilnehmenden schriftlich über die Preisänderung, ihren Grund und ihre Berechnung informiert werden. Falls Preiserhöhungen 8 % übersteigen, sind die Teilnehmenden berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Rücktritt innerhalb dieser Frist nicht schriftlich erklärt, gilt die Preisänderung als angenommen. Unter bestimmten Bedingungen (§651f, Pkt. 4) können die Teilnehmenden eine Reduzierung des Teilnahmebeitrags verlangen.

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung bzw. der Anmeldebestätigung.

3.2 ARBEIT & LEBEN ist verpflichtet, die Teilnehmenden über Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, sobald ein Änderungsgrund vorliegt.

3.3 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ARBEIT & LEBEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

3.4 Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Leistungen sind die Teilnehmenden berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - soweit es ARBEIT & LEBEN möglich ist - die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen. In diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos.

3.5 Seminarleitungen oder andere Dritte sind nicht befugt, vom Vertrag abweichende Leistungen zuzusagen.

3.6 Leistungen, die von den Teilnehmenden als Fremdleistung von anderen Unternehmen gebucht werden, gehören nicht zu den vereinbarten Leistungen, es ergeben sich für ARBEIT & LEBEN keine Rechtsfolgen daraus.

3.7 Wird die Beförderung oder andere Leistungen von ARBEIT & LEBEN vermittelt, gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen, die die Leistungen erbringen.

4. Rücktrittsbedingungen

4.1 Die Teilnehmenden können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Als Entschädigungspauschale werden ab 10 Wochen vor Seminarbeginn 20 % des Teilnahmebeitrags fällig. Erfolgt der Rücktritt später als 30 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % des Teilnahmebeitrags fällig, später als 7 Tage vor Seminarbeginn wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Für die Berechnung der Frist gilt der Eingang des schriftlichen Rücktritts bei ARBEIT & LEBEN. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

4.2 Sind die Kosten, die ARBEIT & LEBEN von den Leistungsträgern berechnet werden, höher als die genannten Entschädigungspauschalen, können sie bei Nachweis in Rechnung gestellt werden.

4.3 Rücktrittsbedingungen bei Teilnahme als Bildungsurlaub: Sollte die Anerkennung der Veranstaltung als Bildungsurlaub oder die Freistellung durch den Arbeitgeber nicht erfolgen, so muss uns die schriftliche Ablehnung des Arbeitgebers spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn vorliegen. In diesem Fall wird der gesamte Teilnahmebeitrag zurückerstattet.

4.4 Die Teilnehmenden können bis 7 Tage vor Seminarbeginn schriftlich die Rechte und Pflichten des Vertrags auf einen Dritten übertragen. Bei Umbuchungen oder Austausch von Teilnehmenden werden nur die ARBEIT & LEBEN tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.

5. Rücktritt oder Kündigung durch ARBEIT & LEBEN

5.1 ARBEIT & LEBEN behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die vor Vertragsabschluss bekanntgegebene Mindestzahl an Teilnehmenden spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn nicht erreicht ist. Geleistete Zahlungen erhalten die Teilnehmenden umgehend zurück.

5.2 ARBEIT & LEBEN behält sich vor, eine Veranstaltung spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn abzusagen, wenn angesichts der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 das Infektionsgeschehen in der Zielregion eine angemessene Durchführung des Bildungsangebotes (oder einzelner Bestandteile) verhindert. Sollte eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder sonstige behördlichen Anweisungen vorliegen, kann eine Absage auch kurzfristiger erfolgen. Etwaige Stornokosten (z. B. für bereits angefallene Transferkosten) können nicht übernommen werden. Der Teilnahmebetrag wird umgehend zurückerstattet.

5.3 Teilnehmende, die gegen die gesetzlichen oder zwischenstaatlichen Bestimmungen des Gastlandes verstoßen oder durch ihr Verhalten für die anderen Teilnehmenden eine Gefährdung bedeuten oder die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören, können ohne Frist nach Abmahnung durch die Seminarleitung entschädigungslos von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sie haften für alle verursachten Schäden.

6. Obliegenheiten der Teilnehmenden

6.1 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, einen Leistungsmangel unverzüglich der Seminarleitung anzuzeigen. Bei Unterlassung der Mängelanzeige sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die Seminarleitung sorgt, soweit möglich, für Abhilfe. Sie ist nicht befugt, Ansprüche der Teilnehmenden anzuerkennen. Etwaige Ansprüche sind 2 Jahre nach Veranstaltungsende verjährt.

6.2 Bei Vertragskündigung wegen Leistungsmangel nach §651i BGB ist ARBEIT & LEBEN eine angemessene Frist für Abhilfe einzuräumen. Dies gilt nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, ARBEIT & LEBEN die Abhilfe verweigert oder ein besonderes, erkennbares Interesse der Teilnehmenden vorliegt.

6.3 Verpassen Teilnehmende den Veranstaltungsbeginn, z.B. durch versäumte Anschlüsse oder wegen unvollständiger Reisedokumente, und können deshalb nicht an der Veranstaltung teilnehmen, gilt dies als Rücktritt.

6.4 ARBEIT & LEBEN informiert über die Einreisevorschriften sowie Pass-, Visa- oder Gesundheitsbestimmungen. Die Teilnehmenden sind selbst für die Einhaltung verantwortlich. Können sie wegen Nichtbefolgung an der Veranstaltung nicht teilnehmen, gilt dies als Rücktritt.

6.5 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich über die Zollbestimmungen des Gastlandes sowie des Heimatlandes zu informieren und diese zu beachten.

7. Haftung

7.1 Für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich die vertragliche Haftung für ARBEIT & LEBEN auf den dreifachen Teilnahmebeitrag.

8. Streitbeilegung und Gerichtsstand

8.1 ARBEIT & LEBEN ist nicht verpflichtet und nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz für Verbraucherstreitbeilegung teil. Für online abgeschlossene Verträge steht die Online-Streitbeilegungsplattform unter ec.europa.eu/consumers/odr zur Verfügung.

8.2 Klagen der Teilnehmenden gegen ARBEIT & LEBEN sind nur am Unternehmenssitz möglich; bei Klagen von ARBEIT & LEBEN gegen Teilnehmende ist deren Wohnsitz, sofern er sich in Deutschland befindet, maßgebend.

8.3 Befindet sich der Wohnsitz der Teilnehmenden im Ausland, gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von ARBEIT & LEBEN.