| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. |
Die Berücksichtigung für die Teilnahme erfolgt entsprechend
dem Eingang der schriftlichen Anmeldungen, die nur auf dem vorgedruckten
Anmeldeformular bzw. über das Internet-Formular von ARBEIT
& LEBEN erfolgen können. |
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| 2. |
Die Teilnahme wird durch ARBEIT & LEBEN schriftlich bestätigt. |
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| 3. |
Nach der Anmeldebestätigung durch ARBEIT & LEBEN ist
die Anmeldung für beide Teile verbindlich. |
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| 4. |
Den Teilnehmer/innen wird der Termin für die Anzahlung
und die Restzahlung mitgeteilt.
Wenn nicht anders angegeben, wird die Anzahlung sofort nach
Erhalt der Anmeldebestätigung und die Restzahlung 30 Tage
vor Seminarbeginn fällig. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß
geleistet, kann der Platz trotz schriftlicher Anmeldung anderweitig
belegt werden. |
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| 5. |
Zu den Vorbereitungs- bzw. Einführungsseminaren wird
gesondert eingeladen. Es ist dringend erforderlich, dass jede/r
Reiseteilnehmer/in diese Einführungsveranstaltungen besucht.
Bei diesem gemeinsamen Treffen wird das Programm ausführlich
erläutert und endgültig festgelegt. |
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| 6. |
Der
Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Bei
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Seminarbeginn werden 15 %
des Teilnahmebeitrages und zusätzlich die ARBEIT &
LEBEN tatsächlich entstandenen Kosten fällig (außer
es werden in der Ausschreibung andere Regelungen getroffen).
Erfolgt
der Rücktritt später als 30 Tage vor Seminarbeginn,
werden 50 % des Teilnahmebeitrags fällig und der/die
Teilnehmer/in hat auch die Gebühren zu tragen, die ARBEIT
& LEBEN von den Leistungsträgern berechnet werden.
Erfolgt
der Rücktritt später als 7 Tage vor Seminarbeginn,
wird der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Wir empfehlen,
eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit abzuschließen.
Rücktrittsbedingungen
für Seminare nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz:
Sollte
jemand gezwungen sein, die Teilnahme an einem Seminar aufgrund
der Nichtfreistellung durch den Arbeitgeber abzusagen, so
muss uns die schriftliche Ablehnung des Arbeitgebers spätestens
30 Tage vor Seminarbeginn vorliegen. In diesem Fall werden
die ARBEIT & LEBEN tatsächlich entstandenen Kosten
berechnet.
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| 7. |
Bei Austausch eines/r Teilnehmer/in wird über die Höhe
der entstandenen Mehrkosten von Fall zu Fall nach dem Ausmaß
der entstandenen Unkosten entschieden. |
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| 8. |
Verpasst ein/e Teilnehmer/in den Reisebeginn z. B. durch versäumte
Anschlüsse oder wegen unvollständiger Reisedokumente
und wird deshalb von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies
als Rücktritt. |
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| 9. |
Teilnehmer/innen, die gegen die gesetzlichen oder zwischenstaatlichen
Bestimmungen des Gastlandes verstoßen oder durch Handlungen
für die Mitreisenden Gefahren oder Schäden verursachen,
können durch den/die Reiseleiter/in entschädigungslos
von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden.
Sie haften für alle verursachten Schäden. |
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| 10. |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl ARBEIT & LEBEN
als auch die Teilnehmer/innen den Vertrag nur nach Maßgabe
der Vorschrift zu Kündigung wegen höherer Gewalt (§
651 BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem
Gesetz. ARBEIT & LEBEN wird dann den gezahlten Teilnahmebeitrag
erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende
Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ARBEIT
UND LEBEN ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten der/dem Reisenden zur Last. |
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| 11. |
ARBEIT & LEBEN behält sich vor, eine Reise abzusagen,
wenn die erforderliche Mindesteilnehmer/innenzahl bei Anmeldeschluss
nicht erreicht ist. |
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| 12. |
Der Teilnahmepreis basiert auf einer Mindestteilnehmer/innenzahl
sowie auf den geltenden Tarifen und Wechselkursen zur Zeit der
Reiseausschreibung. Kurs- und Fahrpreisänderungen (Flug,
Bahn, Schiff, Bus) sowie andere Preiserhöhungen (Hotel,
MwSt., Eintritte etc.), die bei der Ausschreibung der Reise
nicht bekannt waren, können den Teilnahmebeitrag verändern.
Preisänderungen sind ohne weiteres zulässig, sofern
zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei dem/der Teilnehmer/in
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Teilnahmebeitrags
wird der/die Teilnehmer/in hiervon unverzüglich, spätestens
jedoch drei Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen
5 % übersteigen, ist der/die Teilnehmer/in berechtigt,
ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. |
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| 13. |
In der Regel stehen nur Doppelzimmer zur Verfügung. Für
Einzelzimmer ist ein Aufpreis zu zahlen, der sich nach den Forderungen
der Unterkunft richtet. |
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| 14. |
Bei unseren Seminarreisen (Bahn, Flug, Bus etc.) wird die
Beförderung von ARBEIT & LEBEN nur vermittelt. In diesem
Fall erbringt ARBEIT & LEBEN Fremdleistungen. Es gelten die
Reise- und Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter, die die
touristischen Leistungen und Beförderungen erbringen. Die
Haftung ist beschränkt entsprechend der Regelung in §
651 h Abs. 1 und 2 BGB. |
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| 15. |
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von ARBEIT & LEBEN nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtcharakter der gebuchten Maßnahme nicht beeinträchtigen. |
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Veranstalter:
ARBEIT & LEBEN Rheinland-Pfalz gGmbH
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Telefon (0 61 31) 140 86 - 0
Fax (0 61 31) 140 86 - 40 |