Was ist Bildungsfreistellung?
Das ist das Recht
auf Freistellung von der Arbeit mit voller Lohn- und Gehaltsfortzahlung
zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen
und beruflichen Weiterbildung nach eigener Wahl. In Rheinland-Pfalz
haben ArbeitnehmerInnen seit dem 1. April 1993 den Anspruch auf
10 Tage Freistellung in einem Zeitraum von zwei Jahren, Auszubildende
auf 3 Tage während der gesamten Ausbildungszeit.
Wer hat das Recht
auf Bildungsfreistellung?
In Rheinland-Pfalz beschäftigte ArbeitnehmerInnen!
Es gibt allerdings eine Wartefrist von zwei Jahren bei Beginn eines
Beschäftigungsverhältnisses bzw. von einem Jahr bei Beginn
eines Auszubildungsverhältnisses.
Was sind anerkannte Veranstaltungen?
Seminare
zur beruflichen und/oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Sie werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend
und Kultur geprüft und anerkannt. Die Veranstaltungen stehen
allen Interessierten offen.
Wie kann ich Bildungsfreistellung bekommen?
Sie informieren
sich bei einem Träger der Weiterbildung (s.u.) über das
Angebot an Weiterbildungsseminaren, für die das Ministerium
die Anerkennung ausgesprochen hat. Wenn Sie sich zu einem Seminar
angemeldet haben, bekommen Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung.
Damit beantragen Sie im Betrieb mindestens sechs Wochen vor Beginn
des Seminars die Bildungsfreistellung.
Wer bietet Bildungsfreistellungsseminare
an?
ARBEIT &
LEBEN, der DGB und seine Einzelgewerkschaften, die örtlichen
Volkshochschulen und andere Einrichtungen der Weiterbildung (Bildungswerk
der Kirchen, Universitäten, Industrie- und Handelskammern ...).
Hinweis: Unsere Veranstaltungen
der Bildungsfreistellung erkennen Sie im Programmheft an diesem
Zeichen:

Das
für Bildungsfreistellung zuständige Ministerium in Rheinland-Pfalz
ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Den
Text des Bildungsfreistellungsgesetzes finden Sie als pdf-Datei
im Internet auf den Seiten des Ministeriums unter folgender Adresse:
http://www.mbwjk.rlp.de/fileadmin/Dateien/Downloads/Bildung/Text_BFG_neu.pdf
|